Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters:

  1. Jugendliche unter 16 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
  2. Der Veranstalter hat keinen Einfluß auf Gestaltung Länge, Inhalt und Lautstärke der jeweiligen Musikdarbietungen.
    In Bühnen- und Ein-/Ausgangsnähe kann es durch Gedränge zu Kreislaufschwächen und Quetschungen kommen, für die der Veranstalter keine Haftung übernimmt.
  3. Bei dieser Musikveranstaltung kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.
  4. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschuldung bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter, oder seine Erfüllungshilfen nicht vorsätzlich, oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei grober Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
  5. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen, Hunden, Tetrapacks, Plastikflaschen, NS-Gegenständen & Kleidung ist untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände. Beim Einlaß findet eine Sicherheitskontrolle statt, bei der der Ordnungsdienst angewiesen ist, eine Leibesvisitation vorzunehmen.
  6. Das Recht, den Einlaß aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt dem Veranstalter gegen Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte, vorbehalten.
  7. Der Zugang zum Veranstaltungsraum ist nur mit Eintrittskarte und Stempel gestattet. Den Stempel erhält jeder Besucher am Eingang, nach Prüfung und anschließender Entwertung der Eintrittskarte.
  8. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
  9. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus dem oben genannten Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht bis zum Veranstaltungsbeginn.
  10. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
  11. Der Veranstalter haftet nicht für gestohlenes oder verlorengegangenes Eigentum.
  12. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist untersagt.
  13. Kaufen Sie Ihre Eintrittskarten nur an den bekannten Vorverkaufsstellen.
  14. Wir bitten um Beachtung sämtlicher Hinweisschilder.
  15. Veranstalter:
    SSV 1920 Allendorf e.V.
    35708 Haiger