Sportheim-Vermietung

Sie möchten unser Sportheim für eine Veranstalung mieten?

Bisher haben wir unser Sportheim fast ausschließlich und nur selten an Mitglieder vermietet.
Da in der letzten Zeit aber vermehrt beim Vorstand angefragt wurde, ob man das Sportheim mieten kann, haben wir reagiert.

Und die zusätzlich zu den in der Geschäftsordnung §10 Sportheimvermietung aufgeführten Regelungen mündlich vereinbarten Punkte, in dem folgenden Mietvertrag bzw. Überlassungsvertrag festgehalten.

Neben dem Mietvertrag haben wir auch die Verfahrensweise bei der Vergabe geändert und hoffen, daß es so keine Überschneidungen mit Sportveranstaltungen oder Probleme mit dem Betieb der technischen Anlagen mehr gibt.

 

Mietvertrag                         [122 kb]