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§ 1.
Die Vorstandsmitglieder und Ihre Aufgaben
1.Vorsitzender
Der 1. Vorsitzende führt den Verein zusammen
mit dem 2. Vorsitzenden als rechtlicher Vertreter und nimmt alle Belange
des Vereins wahr. Er leitet Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen
und hat der Mitgliederversammlung über die Arbeit des Vorstandes und des
Vereins Bericht zu erstatten.
Er nimmt repräsentative Aufgaben wahr. Er hat Bankvollmacht zusammen mit
seinem Vertreter oder einem Kassier.
2.Vorsitzender
Der 2. Vorsitzende ist Stellvertreter des 1. Vorsitzenden.
Er vertritt und unterstützt diesen bei den oben angeführten Aufgaben.
Er hat Bankvollmacht zusammen mit dem 1. Vorsitzenden oder einem Kassierer.
1. Kassierer
Der 1. Kassierer verwaltet die Kasse
des Vereins und führt ein Kassenbuch, in dem alle Kontenbewegungen aufgeführt
sind. Er erstellt jedes Jahr zur Hauptversammlung einen Kassenbericht.
Jedes Jahre führt er mit den Kassenprüfern eine Revision
durch. Dazu lädt er die Kassenprüfer ein und stellt alle Belege zur Verfügung.
Darüber hinaus erstellt er die Daten für das Finanzamt. Er hat Bankvollmacht
zusammen mit seinem Vertreter oder einem Vorsitzenden.
2.Kassierer
Der 2. Kassierer verwaltet die Kasse mit dem 1. Kassierer
und vertritt und unterstützt diesen bei seinen Aufgaben. Er hat Bankvollmacht
zusammen mit dem 1.Kassierer oder einem Vorsitzenden.
1.Schriftführer
Der 1. Schriftführer erledigt den gesamten Schriftverkehr
des Vereins. Er führt Protokolle der Vorstandssitzungen sowie aller ordentlichen
und außerordentlichen Hauptversammlungen. Er führt ein Schriftverkehrs-und
Protokollarchiv.
2.Schriftführer
Er vertritt und unterstützt den 1.Schriftführer bei seinen
Aufgaben.
Jugendleiter
Der Jugendleiter nimmt alle Aufgaben wahr, die in den Bereich
der Jugendarbeit fallen. Insbesondere hat er die Aufgabe, verantwortlich
für die Jugendmannschaften tätig zu sein. Seine Aufgabe ist es
, die Jugendlichen fortgesetzt zu betreuen und sie zu sportlich
fairer Gesinnung ,körperlicher Ertüchtigung und Kameradschaft zu erziehen.
Er wird bei seinen Aufgaben von allen Vorstandsmitgliedern unterstützt.
2.Jugendwart
Er vertritt und unterstützt den Jugendleiter.
Internetbeauftragter
Der Internetbeauftragte pflegt und aktualisiert die Web-Seite
des SSV 1920 Allendorf e.V.. Er verwaltet die
E-mail Konten des Vereins und führt Mailing
- Aktionen wie z.B. einen Newsletter durch.
Pressewart
Der Pressewart sammelt Artikel aus den heimischen Zeitungen,
die über die Aktivitäten des Vereines berichten oder von Interesse für
den Verein bzw. dessen Vorstand sein können z.B. Hochzeits-, Tauf- oder
Traueranzeigen.
Mitgliederverwaltung
Der / Die für die Mitgliederverwaltung beauftragten, verwalten
die Mitgliedsdaten. Sie aktualisieren und ändern die Daten fortlaufend,
erstellen Listen für Ehrungen, Einladungen, Meldungen, Förderanträge und
die Statistik.
Beisitzer
Die Beisitzer unterstützen mit Ihren Beiträgen die Arbeit
des Vorstandes. Sie sollen durch konstruktive Mitarbeit in Vorstandssitzungen
diesen bei der Meinungsbildung, vor allem bei wichtigen Entscheidungen
,beraten und unterstützen.
Spielausschuß
Der Spielausschuß besteht aus drei Mitgliedern
. Er hat die Aufgabe, die Seniorenmannschaften des Vereins zu betreuen.
Drei Tage vor einem Fußballspiel bestimmt er in Zusammenarbeit mit dem
Trainer die Mannschaftsaufstellung. Den Entscheidungen des Spielauschusses
haben die aktiven Spieler Folge zu leisten .
Auf dem Sportplatz leitet der Spielauschuß verantwortlich
den Platzordnereinsatz.
Trainer
Er leitet das Training und bestimmt den Tag und die Uhrzeit
. Er beruft Mannschaftssitzungen ein und leitet sie
. Drei Tage vor einem Spiel stellt er die Mannschaft in Zusammenarbeit
mit dem Spielauschuß auf. Den Anweisungen des Trainers haben alle
Aktiven Folge zu leisten.
Obmann
Der Obmann einer aktiven Sportabteilung leitet seine Abteilung
selbständig. Er hat regelmäßig den Vorstand über seine Arbeit zu informieren.
Bei Entscheidungen, die seine Sportabteilung betreffen, hat er volles
Stimmrecht.
Spielführer
Der Spielführer wird von der Mannschaft
gewählt in der er spielt, oder vom Trainer bestimmt. Er unterstützt den
Trainer bei seinen Aufgaben. Er hat darauf hinzuwirken, daß die Spieler
sich auf dem Spielfeld sportlich und fair verhalten und den Anweisungen
des Schiedsrichters Folge leisten. Er gehört mit beratender Stimme dem
Spielausschuß an.
§2
Vorstandsitzungen
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Der Vorstand trifft sich einmal im Monat ,und zwar
am 1. Mittwoch um 20Uhr im Vereinslokal Abweichende Tagungsorte oder
Termine sind mindestens 1 Woche vorher bekanntzugeben.
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Der 1. Vorsitzende (oder sein Stellvertreter) leitet
die Sitzungen und deren Verlauf.
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Wortmeldungen sind an den Leiter der Sitzung zu richten
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Ein Schriftführer erstellt ein Protokoll der Sitzung
welches zur nächsten Sitzung jedem Vorstandsmitglied vorliegen (oder
zur Einsicht ausgehändigt werden) muß. Die Protokolle werden archiviert.
-
Beschlüsse werden vom geschäftsführenden Vorstand
(ohne Beirat) mit einfacher Mehrheit gefaßt. Auf Antrag kann geheim
abgestimmt werden.
§3
Mitgliederversammlung
-
Die Hauptversammlung aller Mitglieder wird einmal
jährlich im Januar durchgeführt.
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Die Einladung erfolgt schriftlich mindestens 7 Tage
vor der Versammlung mit Zusendung der Tagesordnung.
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Die Tagesordnung erstellt der Vorstand in seiner
Sitzung im Dezember.
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Die Versammlung leitet der 1. Vorsitzende (nachfolgend
Versammlungsleiter) .
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Anträge zur Hauptversammlung sind bis zum Tage der
Versammlung schriftlich zu stellen.
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Jede ordnungsgemäß einberufene Hauptversammlung ist
Beschlußfähig .
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Dem Versammlungsleiter stehen alle zur Aufrechterhaltung
der Ordnung erforderlichen Befugnisse zu. Ist die ordnungsgemäße Durchführung
der Versammlung gefährdet, kann er insbesondere das Wort entziehen,
Ausschlüsse von Einzelmitgliedern auf Zeit oder für die ganze Versammlungszeit,
Unterbrechung oder Aufhebung der Versammlung anordnen. Über Einsprüche,
die unmittelbar ohne Begründung vorzubringen sind, entscheidet die
Versammlung mit einfacher Mehrheit.
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Nach Eröffnung prüft der Versammlungsleiter die Ordnungsmäßigkeit
der Einberufung, die Anwesenheitsliste, die Stimmberechtigung und
gibt die Tagungsordnung bekannt. Über Einsprüche gegen die Tagungsordnung
oder Änderungsanträge entscheidet die Versammlung ohne Debatte mit
einfacher Mehrheit.
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Die einzelnen Tagesordnungspunkte kommen in der festgesetzten
Reihenfolge zur Beratung und Abstimmung.
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Zu jedem Tagesordnungspunkt können Wortmeldungen
abgegeben werden. Bei mehreren Wortmeldungen erteilt der Versammlungsleiter
den beteiligten Personen einzeln das Wort.
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Der Versammlungsleiter kann jederzeit, falls erforderlich,
das Wort zur Geschäftsordnung ergreifen und Redner unterbrechen.
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Der Versammlungsleiter gibt das Ende der Versammlung
bekannt.
§4
Wahlen
-
Wahlen dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn
sie satzungsgemäß anstehen, auf der Tagungsordnung vorgesehen und
bei der Einberufung bekanntgegeben worden sind.
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Wahlberechtigt sind alle Mitglieder ab dem vollendeten
16. Lebensjahr Kandidieren können alle Mitglieder ab dem vollendeten
18. Lebensjahr.
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Wahlen erfolgen per Handzeichen, solange kein stimmberechtigtes
Mitglied der Versammlung eine geheime Wahl verlangt. Wahlen mit mehr
als einem Kandidaten sind immer schriftlich und geheim durchzuführen.
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Wiederwahl ist zulässig. Mindestens einer der beiden
Kassenprüfer sollte jedoch neu gewählt werden .
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Vor Wahlen ist von der Versammlung ein Wahlleiter
zu bestimmen, der während der Wahl die Rechte und Pflichten eines
Versammlungsleiters hat.
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Ein Abwesender kann gewählt werden, wenn dem Wahlleiter
vor der Abstimmung eine schriftliche Erklärung vorliegt, aus der die
Bereitschaft, die Wahl anzunehmen , hervorgeht.
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Vor der Wahl sind die Kandidaten zu fragen, ob sie
im Falle einer Wahl das Amt annehmen.
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Die Annahme der Wahl ist von den gewählten Kandidaten
zu bestätigen.
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Werden Vorstandsämter nicht besetzt, können diese
vom gewählten Vorstand in seiner Amtszeit durch geeignete Personen
kommissarisch besetzt werden .
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Das Wahlergebnis ist vom Wahlleiter festzustellen,
dem Versammlungsleiter bekanntzugeben und seine Gültigkeit ausdrücklich
durch das Protokoll schriftlich zu bestätigen.
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Im Falle eines Ausscheidens von Mitgliedern des Gesamtvorstandes
während der Legislaturperiode beruft der Gesamtvorstand ein geeignetes
Ersatzmitglied bis zur nächsten satzungsgemäß festgelegten Wahl.
§5
Protokoll
-
Über alle Versammlungen sind Protokolle zu führen,
die bis zur nächsten Versammlung , dem Gesamtvorstand
vorliegen müssen, und die von allen Mitgliedern eingesehen werden
können.
§6
Beiträge
- Der Beitrag gliedert sich in Einzelbeitrag, Alleinerziehenden-
und Familienbeitrag
- (a) Der jährliche Einzelbeitrag beträgt 27,50 €.
(b) Der jährliche Einzelbeitrag beträgt für Jugendliche bis 18 Jahre
12.—€.
- (a) Der jährliche Alleinerziehendenbeitrag beträgt 30.—€.
(b) Der jährliche Familienbeitrag beträgt 50.—€.
- Kinder sind bis zum 18.Lebensjahr im Familienbeitrag integriert,
nach Vollendung des 18.Lebensjahr wird Einzelbeitrag erhoben.
- Für aktive Mitglieder der Abteilungen und Gruppen werden die folgenden
Aktivbeiträge erhoben. Ist ein Mitglied in mehreren Abteilungen/Gruppen
aktiv, zahlt es nur für die Abteilung/Gruppe wo der höchste Beitrag
anfällt.
(a) Für aktive und volljährige Mitglieder, wird zur Kostendeckung
der jeweiligen Abteilung, ein Aktivbeitrag in Höhe von 10,-- € jährlich
erhoben.
(b) Aktive und jugendliche Turner/-innen
bis zum 18.Lebensjahr zahlen 10,-- € jährlich.
- Der maximale Beitrag (Einzel-, Alleinerziehenden- oder Familien),
bestehend aus Grund- und Aktivbeitrag, beträgt 70,-- € jährlich.
- Die Höhe der Beiträge beschließt die Hauptversammlung auf Vorschlag
des Vorstandes.
- Ehrenmitglieder sind beitragsfrei .
- Der Beitrag wird per Bankeinzug oder in Bar im ersten Quartal des
Jahres erhoben.
(a) Mitglieder die bis zum 30. 09. eines Jahres dem Verein beitreten
oder ihren Status wechseln, zahlen den vollen Jahresbeitrag.
(b) Mitglieder die nach dem 01. 10 eines Jahres dem Verein beitreten,
zahlen im Beitrittsjahr keinen Beitrag mehr.
§7
Ehrungsordnung
- Jedes Mitglied kann Ehrenmitglied werden, wenn es sich um den Verein
und oder dem Sport in irgendeiner Weiße verdient gemacht hat.
- Anträge auf Ehrenmitgliedschaft müssen beim Vorstand schriftlich
eingereicht werden.
- Über den Antrag entscheidet der Vorstand und legt ihn der Mitgliederversammlung
vor.
- Die Ehrungen erfolgen nach Jahren der Zugehörigkeit.
Ab 25 Jahren Silber
Ab 40 Jahren Gold
Ab 50 Jahren Gold mit Jahreszahl
- Alle weiteren Ehrungen erfolgen in Gold, mit Jahreszahl und Urkunde.
§8
Trauerfälle
- Bei Tod eines passiven Mitgliedes,
erhalten die Hinterbliebenen eine Karte und 15,-- €.
- Bei Ableben eines ehemaligen Vorstandsmitglieds,
eines aktiven Sportlers oder eines Vorstandsmitgliedes entscheidet
der Vorstand von Fall zu Fall.
§9
Geburtstage
-
Ab dem 70’ten Geburtstag
und darauf folgend zu allen runden Geburtstagen (75, 80 ,90 usw.),
erhält jedes Mitglied eine Karte und 10,-- €.
§10
Sportheimvermietung
-
Die Sportheimvermietung erfolgt auf Antrag durch
Vorstandsbeschluß. Einzelheiten regelt der Mietvertrag. Für die Benutzung
werden bei Mitgliedern € 50.- bei Nichtmitgliedern € 75.- plus einer
Kaution von € 50.- pro Tag erhoben.
§11
Änderung der Geschäftsordnung
-
Änderungen der Geschäftsordnung werden vom Vorstand
vorgeschlagen und von der Hauptversammlung beschlossen.
§12
Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt gemäß Beschluß der Mitgliederversammlung
vom 19.01.2007 in Kraft
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