Geschäftsordnung des Vorstandes des SSV Allendorf e.V.

§ 1.

Die Vorstandsmitglieder und Ihre Aufgaben

1.Vorsitzender

Der 1. Vorsitzende führt den Verein zusammen mit dem 2. Vorsitzenden als rechtlicher Vertreter und nimmt alle Belange des Vereins wahr. Er leitet Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen und hat der Mitgliederversammlung über die Arbeit des Vorstandes und des Vereins Bericht zu erstatten.
Er nimmt repräsentative Aufgaben wahr. Er hat Bankvollmacht zusammen mit seinem Vertreter oder einem Kassier.

2.Vorsitzender

Der 2. Vorsitzende ist Stellvertreter des 1. Vorsitzenden. Er vertritt und unterstützt diesen bei den oben angeführten Aufgaben. Er hat Bankvollmacht zusammen mit dem 1. Vorsitzenden oder einem Kassierer.

1. Kassierer

Der 1. Kassierer verwaltet die Kasse des Vereins und führt ein Kassenbuch, in dem alle Kontenbewegungen aufgeführt sind. Er erstellt jedes Jahr zur Hauptversammlung einen Kassenbericht. Jedes Jahre führt er mit den Kassenprüfern eine Revision durch. Dazu lädt er die Kassenprüfer ein und stellt alle Belege zur Verfügung. Darüber hinaus erstellt er die Daten für das Finanzamt. Er hat Bankvollmacht zusammen mit seinem Vertreter oder einem Vorsitzenden.

2.Kassierer

Der 2. Kassierer verwaltet die Kasse mit dem 1. Kassierer und vertritt und unterstützt diesen bei seinen Aufgaben. Er hat Bankvollmacht zusammen mit dem 1.Kassierer oder einem Vorsitzenden.

1.Schriftführer

Der 1. Schriftführer erledigt den gesamten Schriftverkehr des Vereins. Er führt Protokolle der Vorstandssitzungen sowie aller ordentlichen und außerordentlichen Hauptversammlungen. Er führt ein Schriftverkehrs-und Protokollarchiv.

2.Schriftführer

Er vertritt und unterstützt den 1.Schriftführer bei seinen Aufgaben.

Jugendleiter

Der Jugendleiter nimmt alle Aufgaben wahr, die in den Bereich der Jugendarbeit fallen. Insbesondere hat er die Aufgabe, verantwortlich für die Jugendmannschaften tätig zu sein. Seine Aufgabe ist es , die Jugendlichen fortgesetzt zu betreuen und sie zu sportlich fairer Gesinnung ,körperlicher Ertüchtigung und Kameradschaft zu erziehen. Er wird bei seinen Aufgaben von allen Vorstandsmitgliedern unterstützt.

2.Jugendwart

Er vertritt und unterstützt den Jugendleiter.

Internetbeauftragter

Der Internetbeauftragte pflegt und aktualisiert die Web-Seite des SSV 1920 Allendorf e.V.. Er verwaltet die  E-mail Konten des Vereins und führt Mailing - Aktionen wie z.B. einen Newsletter  durch.

Pressewart

Der Pressewart sammelt Artikel aus den heimischen Zeitungen, die über die Aktivitäten des Vereines berichten oder von Interesse für den Verein bzw. dessen Vorstand sein können z.B. Hochzeits-, Tauf- oder Traueranzeigen.

Mitgliederverwaltung

Der / Die für die Mitgliederverwaltung beauftragten, verwalten die Mitgliedsdaten. Sie aktualisieren und ändern die Daten fortlaufend, erstellen Listen für Ehrungen, Einladungen, Meldungen, Förderanträge und die Statistik.

Beisitzer

Die Beisitzer unterstützen mit Ihren Beiträgen die Arbeit des Vorstandes. Sie sollen durch konstruktive Mitarbeit in Vorstandssitzungen diesen bei der Meinungsbildung, vor allem bei wichtigen Entscheidungen ,beraten und unterstützen.

Spielausschuß

Der Spielausschuß besteht aus drei Mitgliedern . Er hat die Aufgabe, die Seniorenmannschaften des Vereins zu betreuen. Drei Tage vor einem Fußballspiel bestimmt er in Zusammenarbeit mit dem Trainer die Mannschaftsaufstellung. Den Entscheidungen des Spielauschusses haben die aktiven Spieler Folge zu leisten . Auf dem Sportplatz leitet der Spielauschuß verantwortlich den Platzordnereinsatz.

Trainer

Er leitet das Training und bestimmt den Tag und die Uhrzeit . Er beruft Mannschaftssitzungen ein und leitet sie . Drei Tage vor einem Spiel stellt er die Mannschaft in Zusammenarbeit mit dem Spielauschuß auf. Den Anweisungen des Trainers haben alle Aktiven Folge zu leisten.

Obmann

Der Obmann einer aktiven Sportabteilung leitet seine Abteilung selbständig. Er hat regelmäßig den Vorstand über seine Arbeit zu informieren. Bei Entscheidungen, die seine Sportabteilung betreffen, hat er volles Stimmrecht.

Spielführer

Der Spielführer wird von der Mannschaft gewählt in der er spielt, oder vom Trainer bestimmt. Er unterstützt den Trainer bei seinen Aufgaben. Er hat darauf hinzuwirken, daß die Spieler sich auf dem Spielfeld sportlich und fair verhalten und den Anweisungen des Schiedsrichters Folge leisten. Er gehört mit beratender Stimme dem Spielausschuß an.

§2

Vorstandsitzungen

  1. Der Vorstand trifft sich einmal im Monat ,und zwar am 1. Mittwoch um 20Uhr im Vereinslokal Abweichende Tagungsorte oder Termine sind mindestens 1 Woche vorher bekanntzugeben.
  2. Der 1. Vorsitzende (oder sein Stellvertreter) leitet die Sitzungen und deren Verlauf.
  3. Wortmeldungen sind an den Leiter der Sitzung zu richten
  4. Ein Schriftführer erstellt ein Protokoll der Sitzung welches zur nächsten Sitzung jedem Vorstandsmitglied vorliegen (oder zur Einsicht ausgehändigt werden) muß. Die Protokolle werden archiviert.
  5. Beschlüsse werden vom geschäftsführenden Vorstand (ohne Beirat) mit einfacher Mehrheit gefaßt. Auf Antrag kann geheim abgestimmt werden.

§3

Mitgliederversammlung

  1. Die Hauptversammlung aller Mitglieder wird einmal jährlich im Januar durchgeführt.
  2. Die Einladung erfolgt schriftlich mindestens 7 Tage vor der Versammlung mit Zusendung der Tagesordnung.
  3. Die Tagesordnung erstellt der Vorstand in seiner Sitzung im Dezember.
  4. Die Versammlung leitet der 1. Vorsitzende (nachfolgend Versammlungsleiter) .
  5. Anträge zur Hauptversammlung sind bis zum Tage der Versammlung schriftlich zu stellen.
  6. Jede ordnungsgemäß einberufene Hauptversammlung ist Beschlußfähig .
  7. Dem Versammlungsleiter stehen alle zur Aufrechterhaltung der Ordnung erforderlichen Befugnisse zu. Ist die ordnungsgemäße Durchführung der Versammlung gefährdet, kann er insbesondere das Wort entziehen, Ausschlüsse von Einzelmitgliedern auf Zeit oder für die ganze Versammlungszeit, Unterbrechung oder Aufhebung der Versammlung anordnen. Über Einsprüche, die unmittelbar ohne Begründung vorzubringen sind, entscheidet die Versammlung mit einfacher Mehrheit.
  8. Nach Eröffnung prüft der Versammlungsleiter die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung, die Anwesenheitsliste, die Stimmberechtigung und gibt die Tagungsordnung bekannt. Über Einsprüche gegen die Tagungsordnung oder Änderungsanträge entscheidet die Versammlung ohne Debatte mit einfacher Mehrheit.
  9. Die einzelnen Tagesordnungspunkte kommen in der festgesetzten Reihenfolge zur Beratung und Abstimmung.
  10. Zu jedem Tagesordnungspunkt können Wortmeldungen abgegeben werden. Bei mehreren Wortmeldungen erteilt der Versammlungsleiter den beteiligten Personen einzeln das Wort.
  11. Der Versammlungsleiter kann jederzeit, falls erforderlich, das Wort zur Geschäftsordnung ergreifen und Redner unterbrechen.
  12. Der Versammlungsleiter gibt das Ende der Versammlung bekannt.

§4

Wahlen

  1. Wahlen dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn sie satzungsgemäß anstehen, auf der Tagungsordnung vorgesehen und bei der Einberufung bekanntgegeben worden sind.
  2. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr Kandidieren können alle Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
  3. Wahlen erfolgen per Handzeichen, solange kein stimmberechtigtes Mitglied der Versammlung eine geheime Wahl verlangt. Wahlen mit mehr als einem Kandidaten sind immer schriftlich und geheim durchzuführen.
  4. Wiederwahl ist zulässig. Mindestens einer der beiden Kassenprüfer sollte jedoch neu gewählt werden .
  5. Vor Wahlen ist von der Versammlung ein Wahlleiter zu bestimmen, der während der Wahl die Rechte und Pflichten eines Versammlungsleiters hat.
  6. Ein Abwesender kann gewählt werden, wenn dem Wahlleiter vor der Abstimmung eine schriftliche Erklärung vorliegt, aus der die Bereitschaft, die Wahl anzunehmen , hervorgeht.
  7. Vor der Wahl sind die Kandidaten zu fragen, ob sie im Falle einer Wahl das Amt annehmen.
  8. Die Annahme der Wahl ist von den gewählten Kandidaten zu bestätigen.
  9. Werden Vorstandsämter nicht besetzt, können diese vom gewählten Vorstand in seiner Amtszeit durch geeignete Personen kommissarisch besetzt werden .
  10. Das Wahlergebnis ist vom Wahlleiter festzustellen, dem Versammlungsleiter bekanntzugeben und seine Gültigkeit ausdrücklich durch das Protokoll schriftlich zu bestätigen.
  11. Im Falle eines Ausscheidens von Mitgliedern des Gesamtvorstandes während der Legislaturperiode beruft der Gesamtvorstand ein geeignetes Ersatzmitglied bis zur nächsten satzungsgemäß festgelegten Wahl.

§5

Protokoll
  1. Über alle Versammlungen sind Protokolle zu führen, die bis zur nächsten Versammlung , dem Gesamtvorstand vorliegen müssen, und die von allen Mitgliedern eingesehen werden können.

§6

Beiträge

  1. Der Beitrag gliedert sich in Einzelbeitrag, Alleinerziehenden- und Familienbeitrag
  2. (a) Der jährliche Einzelbeitrag beträgt 27,50 €.
    (b) Der jährliche Einzelbeitrag beträgt für Jugendliche bis 18 Jahre 12.—€.
  3. (a) Der jährliche Alleinerziehendenbeitrag beträgt 30.—€.
    (b) Der jährliche Familienbeitrag beträgt 50.—€.
  4. Kinder sind bis zum 18.Lebensjahr im Familienbeitrag integriert, nach Vollendung des 18.Lebensjahr wird Einzelbeitrag erhoben.
  5. Für aktive Mitglieder der Abteilungen und Gruppen werden die folgenden Aktivbeiträge erhoben. Ist ein Mitglied in mehreren Abteilungen/Gruppen aktiv, zahlt es nur für die Abteilung/Gruppe wo der höchste Beitrag anfällt.
    (a) Für aktive und volljährige Mitglieder, wird zur Kostendeckung der jeweiligen Abteilung, ein Aktivbeitrag in Höhe von 10,-- € jährlich erhoben.
    (b) Aktive und jugendliche Turner/-innen bis zum 18.Lebensjahr zahlen 10,-- € jährlich.
  6. Der maximale Beitrag (Einzel-, Alleinerziehenden- oder Familien), bestehend aus Grund- und Aktivbeitrag, beträgt 70,-- € jährlich.
  7. Die Höhe der Beiträge beschließt die Hauptversammlung auf Vorschlag des Vorstandes.
  8. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei .
  9. Der Beitrag wird per Bankeinzug oder in Bar im ersten Quartal des Jahres erhoben.
    (a) Mitglieder die bis zum 30. 09. eines Jahres dem Verein beitreten oder ihren Status wechseln, zahlen den vollen Jahresbeitrag.
    (b) Mitglieder die  nach dem 01. 10 eines Jahres dem Verein beitreten, zahlen im Beitrittsjahr  keinen Beitrag mehr.

§7

Ehrungsordnung

  1. Jedes Mitglied kann Ehrenmitglied werden, wenn es sich um den Verein und oder dem Sport in irgendeiner Weiße verdient gemacht hat.
  2. Anträge auf Ehrenmitgliedschaft müssen beim Vorstand schriftlich eingereicht werden.
  3. Über den Antrag entscheidet der Vorstand und legt ihn der Mitgliederversammlung vor.
  4. Die Ehrungen erfolgen nach Jahren der Zugehörigkeit.
    Ab 25 Jahren Silber
    Ab 40 Jahren Gold
    Ab 50 Jahren Gold mit Jahreszahl
  5. Alle weiteren Ehrungen erfolgen in Gold, mit Jahreszahl und Urkunde.

§8

Trauerfälle

  1. Bei Tod eines passiven Mitgliedes, erhalten die Hinterbliebenen eine Karte und 15,-- €.
  2. Bei Ableben eines ehemaligen Vorstandsmitglieds, eines aktiven Sportlers oder eines Vorstandsmitgliedes entscheidet der Vorstand von Fall zu Fall.

§9

Geburtstage

  1. Ab dem 70’ten Geburtstag und darauf folgend zu allen runden Geburtstagen (75, 80 ,90 usw.), erhält jedes Mitglied  eine Karte und 10,-- €.

§10

Sportheimvermietung

  1. Die Sportheimvermietung erfolgt auf Antrag durch Vorstandsbeschluß. Einzelheiten regelt der Mietvertrag. Für die Benutzung werden bei Mitgliedern € 50.- bei Nichtmitgliedern € 75.- plus einer Kaution von € 50.- pro Tag erhoben.

§11

Änderung der Geschäftsordnung

  1. Änderungen der Geschäftsordnung werden vom Vorstand vorgeschlagen und von der Hauptversammlung beschlossen.

§12

Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt gemäß Beschluß der Mitgliederversammlung vom 19.01.2007 in Kraft